Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Die Mitgliedschaft im Gesundheits- und Rehastudio BIG FUN wird über 6 oder 12 Monate geschlossen. Die Mitgliedschaft verlängert sich bei 6-Monatsverträgen um
jeweils 3 Monate und bei 12-Monatsverträgen um jeweils 6 Monate nach Ablauf
der Erstlaufzeit, bis von einer Partei die Kündigung erklärt wird. Die Kündigungsfrist beträgt
bei 6-Monatsverträgen einen Monat und bei 12-Monatsverträgen 3 Monate zum Vertragsende.
Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und rechtzeitig im Gesundheits- und Rehastudio BIG FUN zu sein. - Der vereinbarte Mitgliedsbeitrag gilt jeweils für die zunächst vereinbarte
Vertragsdauer. Nach Ablauf des Vertrages kann das Gesundheits- und Rehastudio
BIG FUN die Mitgliedsbeiträge den übrigen Konditionen anpassen. - Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils im Vorhinein fällig. Er wird über das Abbuchungsverfahren eingezogen. Bankgebühren für zurückgewiesene Abbuchungsaufträge werden dem Mitglied in Rechnung gestellt.
- Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung der Angaben im Vertrag unverzüglich
schriftlich mitzuteilen. - Das Gesundheits- und Rehastudio BIG FUN ist berechtigt, die noch ausstehenden
Mitgliedsbeiträge für die restliche Laufzeit sofort zahlbar zu stellen, wenn das Mitglied
mit 2 Monatsbeiträgen in Verzug gerät. - Sollte das Studio aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt), nicht
geöffnet sein, hat das Mitglied kein Recht auf Ersatz. - Für mitgebrachte Kleidung, Geld und Wertgegenstände haftet das Gesundheits- und
Rehastudio BIG FUN nicht. - Eventuelle gesundheitliche Beeinträchtigungen sind bei Abschluss der Mitgliedschaft
anzuzeigen. Das Training erfolgt auf eigene Gefahr des Mitgliedes. Das Mitglied versichert durch
seine Unterschrift, dass es uneingeschränkt sporttauglich ist. - Während des Aufenthaltes und Trainings im Studio hat sich jedes Mitglied so zu verhalten,
dass kein Anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als den Umständen entsprechend unvermeidlich belästigt oder behindert wird. Wer grob gegen die Regeln des Anstandes verstößt,
erhält ohne Nachsicht Hausverbot, wobei die Mitgliedsbeiträge weiter entrichtet werden
müssen bis zum Ablauf des auf die Vertragsverletzung folgenden Quartals. Die Geltendmachung
weiterer Schadensersatzansprüche bleibt vorbehalten. - Sachschäden an den Trainingsgeräten und Einrichtungen des Studios werden auf Kosten
derer erhoben, die sie verursacht haben. - Die Geschäftsleitung behält sich vor, das Studio 14 Tage im Jahr zu schließen. An
gesetzlichen Feiertagen kann das Studio geschlossen bleiben. - Bei einer Verhinderung von mehr als 4 Wochen, bedingt durch Krankheit oder berufliche Umstände, kann die Mitgliedschaft entsprechend der Zeit der Verhinderung verlängert werden. Diese Verlängerung ist jedoch nur möglich, wenn das Mitglied durch ärztliches Attest oder Bestätigung durch den Arbeitgeber rechtzeitig vor Eintritt der Verhinderung nachweist, dass eine Benutzung des Studios in dieser Zeit nicht möglich ist.
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch
die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Es gelten §§ 535 ff. BGB den Mietvertrag betreffend.