Training an Geräten für Personen, die Bewegungseinschränkungen oder Beschwerden haben und ergänzend dazu gezielte Übungen mit verschiedenen Kleingeräten.

Gesunheitssport zur Vorbereitung auf den Gesundheitssport mit Geräten für starke Problemfälle.

Abwechslungsreiche Übungen, die für Jedermann geeignet sind.

Eine Auswahl an verschiedensten Übungen zur Kräftigung der Rücken- und Bauchmuskulatur und Stabilisierung der Wirbelsäule.

Hier wird die Ausdauer und das Herz-Kreislauf-System trainiert und anschließend werden verschiedene Muskelgruppen gekräftigt.

Gymnastische Übungen zur Verbesserung der Beweglichkeit und Entspannung.

Kräftigung der Rücken- und Bauchmuskulatur durch Gerätetraining und gymnastische Übungen.

Training für das Herz zur Verbesserung der Ausdauer, das sich über den Puls optimal steuern lässt.

Hier werden verschiedenste Muskelgruppen durch unterschiedliche Übungen gekräftigt. Ein Kurs zum Auspowern.

Ein sehr effektiver Gerätekurs, in dem unter ständiger Anleitung der gesamte Körper trainiert wird.

Mittels Übungen, die aus Kräftigung und Dehnung bestehen, werden Beweglichkeit, Kraft, Koordination und Entspannung gefördert.

Kurs, um das Herz-Kreislauf-System zu trainieren

Umfangreiche Zusammenstellung gymnastischer Übungen, um die Faszien zu trainieren. Teilweise unter Zuhilfenahme der BlackRoll.

Spezielle Übungen zur Stabilisierung und Kräftigung der Hüfte

Gerätetraining und ergänzend dazu verschiedene Übungen zum Kraftaufbau

Unter Einbeziehung des PelvicTrainers und mit abwechslungsreichen Gymnastikübungen soll sich die Funktion des Beckenbodens verbessern.

Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Die Mitgliedschaft im Gesundheits- und Rehastudio BIG FUN wird über 6 oder 12 Monate geschlossen. Die Mitgliedschaft verlängert sich bei 6-Monatsverträgen um
jeweils 3 Monate und bei 12-Monatsverträgen um jeweils 6 Monate nach Ablauf
der Erstlaufzeit, bis von einer Partei die Kündigung erklärt wird. Die Kündigungsfrist beträgt
bei 6-Monatsverträgen einen Monat und bei 12-Monatsverträgen 3 Monate zum Vertragsende.
Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und rechtzeitig im Gesundheits- und Rehastudio BIG FUN zu sein.
2. Der vereinbarte Mitgliedsbeitrag gilt jeweils für die zunächst vereinbarte
Vertragsdauer. Nach Ablauf des Vertrages kann das Gesundheits- und Rehastudio
BIG FUN die Mitgliedsbeiträge den übrigen Konditionen anpassen.
3. Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils im Vorhinein fällig. Er wird über das Abbuchungsverfahren eingezogen. Bankgebühren für zurückgewiesene Abbuchungsaufträge werden dem Mitglied in Rechnung gestellt.
4. Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung der Angaben im Vertrag unverzüglich
schriftlich mitzuteilen.
5. Das Gesundheits- und Rehastudio BIG FUN ist berechtigt, die noch ausstehenden
Mitgliedsbeiträge für die restliche Laufzeit sofort zahlbar zu stellen, wenn das Mitglied
mit 2 Monatsbeiträgen in Verzug gerät.
6. Sollte das Studio aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt), nicht
geöffnet sein, hat das Mitglied kein Recht auf Ersatz.
7. Für mitgebrachte Kleidung, Geld und Wertgegenstände haftet das Gesundheits- und
Rehastudio BIG FUN nicht.
8. Eventuelle gesundheitliche Beeinträchtigungen sind bei Abschluss der Mitgliedschaft
anzuzeigen. Das Training erfolgt auf eigene Gefahr des Mitgliedes. Das Mitglied versichert durch
seine Unterschrift, dass es uneingeschränkt sporttauglich ist.
9. Während des Aufenthaltes und Trainings im Studio hat sich jedes Mitglied so zu verhalten,
dass kein Anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als den Umständen entsprechend unvermeidlich belästigt oder behindert wird. Wer grob gegen die Regeln des Anstandes verstößt,
erhält ohne Nachsicht Hausverbot, wobei die Mitgliedsbeiträge weiter entrichtet werden
müssen bis zum Ablauf des auf die Vertragsverletzung folgenden Quartals. Die Geltendmachung
weiterer Schadensersatzansprüche bleibt vorbehalten.
10. Sachschäden an den Trainingsgeräten und Einrichtungen des Studios werden auf Kosten
derer erhoben, die sie verursacht haben.
11. Die Geschäftsleitung behält sich vor, das Studio 14 Tage im Jahr zu schließen. An
gesetzlichen Feiertagen kann das Studio geschlossen bleiben.
12. Bei einer Verhinderung von mehr als 4 Wochen, bedingt durch Krankheit oder berufliche Umstände, kann die Mitgliedschaft entsprechend der Zeit der Verhinderung verlängert werden. Diese Verlängerung ist jedoch nur möglich, wenn das Mitglied durch ärztliches Attest oder Bestätigung durch den Arbeitgeber rechtzeitig vor Eintritt der Verhinderung nachweist, dass eine Benutzung des Studios in dieser Zeit nicht möglich ist.
13. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch
die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Es gelten §§ 535 ff. BGB den Mietvertrag betreffend.